Hans-Helmut Rodenburg & Patrick Arthur Senger – Ihre Notare
Als Notare verstehen wir uns als kompetente Dienstleister in sämtlichen Bereichen notarieller Tätigkeiten
Grundlage aller Aktivitäten ist der Gedanke eines ausgeprägten Qualitätsbewusstseins sowie die zielgerichtete zügige Erarbeitung von Verträgen, die den Interessen aller Beteiligten Rechnung tragen. Qualität heißt in erster Linie Kundenzufriedenheit, die wir durch folgende Maßnahmen gewährleisten wollen:
Erarbeiten individueller Lösungen
Für die Klienten werden maßgeschneiderte, individuelle Gestaltungsvorschläge erarbeitet. Die jeweilige Bearbeitung berücksichtigt neben den konkreten Kundenwünschen nicht nur rechtliche, sondern auch wirtschaftliche Zusammenhänge. Besonderes Augenmerk wird zudem auf die Praktikabilität der Gestaltung gelegt. Grundlagen einer ganzheitlichen Problemlösung sind dabei die erschöpfende Sachverhaltserfassung, die Definition des Klientenauftrags und die Erarbeitung der konkreten Aufgabenstellung mit dem Klienten und/oder für die Beteiligten.
Hohe Einsatzbereitschaft
Kundenzufriedenheit erforderlich Flexibilität. Als Notare stehen wir Ihnen nicht nur innerhalb der angegebenen Kerngeschäftszeiten zur Verfügung. Vielmehr sind Beurkunden auf Anfrage auch außerhalb dieser Geschäftszeiten und auch samstags möglich.
Rundumbetreuung / Schnelligkeit
Zur Ausübung notarieller Tätigkeit gehört nicht nur die Durchführung des Beurkundungstermins. Vielmehr zählen hierzu auch seine sorgfältige Vorbereitung und eine schnellstmögliche Abwicklung des einzelnen Geschäftsvorgangs. Zur Vorbereitung der Beurkundung findet auf entsprechenden Wunsch ein persönlicher Besprechungstermin statt, in dem die Anforderungen an den zu schließenden Vertrag definiert werden und etwaige Vorfragen und rechtliche Problematiken bereits – für den Laien verständlich – erörtert werden können. Nach der Beurkundung steht eine zügige Abwicklung durch umgehende Zusendung der beurkundeten Vorgänge und die stetige Information der Beteiligten über den Abwicklungsstand im Vordergrund.
Kostentransparenz
Jeder Interessierte erhält auf Wunsch eine genaue Auskunft über die anfallenden – für Notare durch das bundeseinheitliche Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelten – Kosten.
Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Literatur
Der gesetzlichen Verpflichtung entsprechend werden alle Tätigkeiten unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, aber auch aufgrund neuester Tendenzen in Wissenschaft und Lehre erbracht.
Stetige Fortbildung
Neben den Notaren sind auch die Mitarbeiter um stetige Weiterbildung zur Gewährleistung eines hohen Qualitätsniveaus bemüht. Hierzu dient der Besuch externer, aber auch die Durchführung interner Fortbildungsveranstaltungen. Auf Wunsch werden Fortbildungen auch für Klienten in den jeweiligen notarrelevanten Bereichen angeboten.
Neutralität / Diskretion
Der Notar bekleidet ein öffentliches Amt. Daher sind Neutralität und Diskretion für uns selbstverständlich. Die notarielle Tätigkeit ist auf Streitvermeidung und Konfliktbewältigung gerichtet.
Beurkundung in englischer Sprache
Selbstverständlich ist uns bewusst, dass in der heutigen Zeit die englische Sprache auch in vielen Bereichen der notariellen Praxis weit verbreitet und teilweise unverzichtbar ist. Herr Rechtsanwalt und Notar Senger verfügt über entsprechende verhandlungssichere Sprachkenntnisse und beurkundet demnach gerne auch in englischer Sprache.
Tätigkeitsbereiche
Insbesondere sind unser Notare in folgenden Bereichen für Sie tätig:
Grundstücks- und Wohnungskauf
Der Verkauf oder Erwerb einer Immobilie – gleichgültig, ob es sich um ein Haus, eine Eigentumswohnung, ein Erbbaurecht oder ein unbebautes Grundstück handelt – stellt sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer ein bedeutendes Ereignis dar. Dies erklärt sich bereits daraus, dass es bei derartigen Verkäufen in aller Regel um viel Geld und oftmals – gerade für den Käufer – auch um eine Lebensentscheidung (Erwerb des eigenen Familienheims) geht. Sofern der Käufer – wie in den allermeisten Fällen – den Kaufpreis (teilweise) finanziert, umfasst der Erwerb der jeweiligen Immobilie in der Praxis auch noch die Bestellung einer Grundschuld oder (deutlich seltener) einer Hypothek zugunsten der finanzierenden Bank.
Bauträgervertrag & Finanzierung
Der Bauträgervertrag ist eine besondere Form des Immobilienerwerbs, der dadurch gekennzeichnet ist, dass der Verkäufer (Bauträger) das Haus oder die Wohnung erst noch errichten oder in erheblichem Umfang sanieren muss.
Bereits durch die Abwicklung vieler größerer Bauträgerprojekte hat sich eine große Erfahrung in diesem Bereich entwickelt, die es ermöglicht auch komplexe Bauvorhaben für Bauträger zu begleiten und zu entwickeln.
Ehe, Scheidung & Partnerschaft
Obwohl der Hochzeitstag für viele Menschen der schönste Tag im Leben ist, an dem nicht gerne über rationale Dinge und einen zu diesem Zeitpunkt als unromantisch empfundenen Ehevertrag gesprochen wird, lohnt es sich gleichwohl darüber nachzudenken, wie man sich das eheliche Zusammenleben in finanzieller Hinsicht vorstellt. Insbesondere Selbständige und Freiberufler sollten wegen des gesetzlichen Zugewinnausgleiches die diesbezügliche Beratung suchen.
Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
Ältere Menschen sind sich in der Regel dessen bewusst, dass sie Vorsorge für den Fall treffen müssen, dass sie ihre Angelegenheiten nicht mehr allein regeln können. Die hiermit angesprochene Vorsorgevollmacht ist aber nicht nur ein Thema für Alte und Kranke, sondern auch für Familien die eine sichere, stabile Versorgung in finanzieller und rechtlicher Weise suchen.
Erbe & Schenkung
Auch wenn sich keiner gerne mit seinem Tod befasst, ist es doch zwingend notwendig, seine Erbfolge vorausschauend zu planen und insbesondere auch für eine verlässliche Umsetzung der eigenen Vorstellungen zu sorgen. In diesen Bereich fällt auch die Gestaltung und Durchführung der sog. vorweggenommenen Erbfolge. Dabei können bereits zu Lebzeiten Vermögensgegenstände – meist unter Ausnutzung steuerrechtlicher Freibeträge – auf Ehegatten und/oder Kinder übertragen werden, wobei der jeweilige Schenker in der Regel durch die vertragliche Einräumung von diversen Sonderrechten abgesichert wird. Bei größeren Vermögen ist eine frühzeitige Befassung mit dieser Thematik allein aus steuerlichen Gründen empfehlenswert.
Unternehmen & Gesellschaften
Als Unternehmer sind Sie nicht nur in betriebswirtschaftlicher, sondern auch in rechtlicher Hinsicht erheblichen Belastungen und vielfältigen Problemen ausgesetzt. Rechtliche Angelegenheiten und Problematiken stellen sich dabei während Ihrer gesamten unternehmerischen Tätigkeit; angefangen von der Unternehmensgründung und späteren Umstrukturierungen bis zur Einstellung des Betriebes, seinem evtl. Verkauf oder der sicheren Regelung der Unternehmensnachfolge für die nächste Generation. Die meisten der vorgenannten Angelegenheiten lassen sich bereits im Rahmen unserer notariellen Tätigkeit – d.h. ohne zusätzliche Beauftragung eines Rechtsanwalts – bewerkstelligen.
Bearbeitungszeiten
Die Bearbeitung der einzelnen Geschäftsvorgänge durch unsere Notare und ihre Mitarbeiter erfolgt so schnell wie möglich. Auf Ihren Wunsch findet zunächst ein persönlicher Besprechungstermin statt, in dem etwaige Vorfragen (z.B. noch notwendigerweise beizubringende Unterlagen) bereits geklärt und rechtliche Problematiken erläutert werden können. Unabhängig davon, ob ein solcher Termin stattgefunden hat oder nicht, steht auch bei der Urkundenvorbereitung (Fertigung eines Entwurfs) der konkrete Wunsch des Klienten im Hinblick auf die Bearbeitungszeit grundsätzlich an erster Stelle.
Mit Ihnen wird ein individueller, an der Schwierigkeit und Komplexität des jeweiligen Geschäftsvorgangs ausgerichteter Termin zur Bearbeitung (Fertigung eines Urkundsentwurfs und dessen Zusendung; Klärung etwaiger Rückfragen) vereinbart. Beurkundungs- oder Beglaubigungstermine können dabei auch kurzfristig vergeben werden.
Telefonische Nachfragen oder ein weiterer Besprechungstermin sind jederzeit möglich. Die sich an die Beurkundung anschließende Abwicklung der Geschäftsvorgänge erfolgt ebenfalls schnellstmöglich. So werden den Beteiligten spätestens innerhalb von drei Tagen nach der Beurkundung (häufig jedoch bereits an dem auf die Beurkundung folgenden Werktag) Ausfertigungen oder Abschriften der jeweiligen Urkunde bzw. des Vertrages übersandt. Auf Wunsch ist auch die sofortige Mitnahme der beurkundeten oder beglaubigten Dokumente möglich.
Die Einholung der für den Vollzug des jeweiligen Geschäfts erforderlichen Genehmigungen, Zustimmungen oder das Stellen erforderlicher Anträge bei Gerichten oder Behörden geschieht durch unsere Notare, die für Sie auch die Korrespondenz mit etwa beteiligten Banken, Steuerberatern oder Rechtsanwälten übernehmen.
Selbstverständlich werden auch diese Maßnahmen unverzüglich durchgeführt. Über sämtliche von unseren Notaren veranlasste Schritte werden Sie und alle am Geschäftsvorgang Beteiligten fortlaufend informiert. Fragen über den Abwicklungsstand sind jederzeit möglich.
Jeder Klient hat einen dauerhaften Ansprechpartner unter den Mitarbeitern unserer Notare, der in jeder Lage Auskunft über den Stand der Dinge geben kann.